Bei der gutachterlichen Tätigkeit entstehen immer auch Kosten, die vom Kunden getragen werden müssen.
Es ist nur fair, wenn Sie als möglicher Auftraggeber vorher kalkulieren können, welche Kosten durch die Beauftragung eines Sachverständigen entstehen.
Die Vergütung der Sachverständigentätigkeit wird im Zusammenhang mit der Auftragserteilung vereinbart. Die Höhe orientiert sich u. a. an der HOAI (Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und der Ingenieure – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure i. d. F. der Bek. vom 4.3.1991 (BGBl. I1991, 533, zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 10.11.2001 (BGBl. I 2001, 2992) bzw. dem JVEG (Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz – JVEG; Bundesgesetzblatt I 2004, S. 776).
Die Gebührentabelle nach HOAI bzw. JVEG finden Sie unter: